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Kreide Challenge 2025

Beschreibung

Teilnahmebedingungen

Die Fachbereiche Jugend und Schule sowie Mobilität und Verkehr der Stadt Aachen veranstalten die Kreide-Challenge.
Die Teilnahme an der Kreide-Challenge richtet sich nach den folgenden Teilnahmebedingungen:

§ 1 Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die ihren Wohnsitz in Aachen haben. Die Teilnahme von Gruppen ist möglich. Minderjährige dürfen nur mit der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretungsperson teilnehmen. Von der Zustimmung der gesetzlichen Vertretungsperson wird mit der Teilnahme ausgegangen. Mitglieder der Kinderjury sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

§ 2 Durchführung der Kreide-Challenge

Zur Teilnahme an der Kreide-Challenge muss ein Kreidebild mit Bezug zum Thema zukunftsfähige Mobilität aufgemalt werden und als Foto über das Beteiligungsportal der Stadt Aachen, in der Rubrik "Kreide-Challenge 2025", eingereicht werden. 
Das eingereichte Foto darf nur das mit Kreide gemalte Bild zeigen. Fotos, auf denen Personen und / oder private Räumlichkeiten identifizierbar sind, werden nicht berücksichtigt und sofort gelöscht.
Jede natürliche Person kann pro Kategorie (Einzel/Gruppe) nur mit einem Bild an der Kreide-Challenge teilnehmen. Sollten mehrere Bilder eingereicht werden, wird stets nur das zuletzt eingereichte Bild berücksichtigt. 
Die Teilnahme ist vom 16.09.2025 ist bis zum 22.09.2025, 23:59 Uhr möglich.
Die eingereichten und über die Fotos dokumentierten Kreidebilder werden von einer Jury in den Kategorien Einzel- und Gruppeneinreichung prämiert.
Die Gewinnerinnen und Gewinner des Wettbewerbs werden über die angegebenen Adressdaten kontaktiert und über die Preisübergabe informiert.
Die Teilnahme an der Kreide-Challenge ist kostenlos.

§ 3 Gewinne

Im Rahmen des Beteiligungsformats werden in den Kategorien „Gruppeneinreichung“ und „Einzeleinreichung“ attraktive Preise vergeben. Die Gewinner*innen werden von der Stadt Aachen entweder postalisch oder per E-Mail benachrichtigt.

Eine Barauszahlung der Gewinne ist ausgeschlossen. Der Rechtsweg ist ebenfalls ausgeschlossen. Die Gewinne werden in Form von Gutscheinen vergeben, deren Organisation und Ausgabe von der Stadt Aachen übernommen wird.

§ 4 Datenschutz

Bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten der Teilnehmenden werden die datenschutzrechtlichen Vorgaben der Stadt Aachen beachtet.
Mit der Teilnahme an der Kreide-Challenge stimmt der / die Teilnehmende einer Speicherung und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zur Durchführung und Abwicklung der Kreide-Challenge durch die Stadt Aachen zu. Die personenbezogenen Daten werden nicht für Werbezwecke verwendet oder gespeichert. Weitere Informationen nach Artikel 13 EU-Datenschutzgrundverordnung entnehmen Sie bitte der Rubrik Datenschutzerklärung.

§ 5 Ausschluss vom Wettbewerb

Die Veranstalter können diejenigen Teilnehmenden von der Kreide-Challenge ausschließen, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder unrichtige Personenangaben machen. Wird ein Ausschlussgrund nachträglich bekannt, können die Veranstalter Gewinne aberkennen und bereits ausgehändigte Gewinne zurückzufordern.

§ 6 Sonstiges

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Die Veranstalter sind berechtigt, jederzeit das Gewinnspiel vorzeitig zu beenden.
Die Teilnahmebedingungen zu diesem Gewinnspiel dürfen jederzeit, ohne Vorankündigung und Angabe von Gründen, geändert werden.
Die eingereichten Bilder dürfen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Aachen verwendet werden. 
Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Ergänzungen und Veränderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Stand: September 2025

Datum
Veranstaltungsende

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